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Elementarschäden |
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Elementarschäden als Zusatzpaket zur Wohngebäude- oder Hausratversicherung: Nach Engelhardts Einschätzung sind somit selbst Versicherungsnehmer, die Elementarschäden mitversichert haben, zu 95% im Schadenfall nicht durch die Bedingungen abgesichert. Was natürlich die Frage aufwirft, warum dieses sogenannte kostspielige Zusatzpaket im Augenblick überhaupt so propagiert wird! Aber es kommt noch schlimmer – wer diese Versicherung wirklich braucht, ist derjenige bei dem das Wasser wirklich direkt ins das Haus hereinlief, erhält spätestens bei der Antragsprüfung eine Absage – das Unternehmen stellt nämlich im Antrag eine Frage: „Ist das Versicherungsgrundstück in den letzten 10 Jahren von Überschwemmungen betroffen worden“. Oder das Unternehmen kündigt nach Schadensfall das Zusatzpaket, um sich von „schlechten“ Risiken zu trennen. Mogelpackung 2: Rückstau ist in den seltensten Fällen mitversichert – obwohl in den Bedingungen für Elementarschäden bei vielen Versicherern der Rückstau mitversichert sein soll, verweisen aber später genannte Paragraphen Klauseln usw. darauf dass ein funktionstüchtiges Rückstauventil vorhanden sein muss – Folgerung: Rückstau ist nicht mitversichert, denn bei wem ein intaktes Rückstauventil eingebaut ist, hat erst gar keinen Rückstau und wer gar keins besitzt, ist sowieso nicht versichert! Engelhardts Tipp: Nur sehr wenige Versicherer haben den Rückstau bei Elementarschäden wirklich mitversichert – traurig aber war! Info zur Wohngebäudeversicherung mit Rückstau und aktuellen Themen: www.AndreasEngelhardt.de versicherungstechnische Fragen zum Thema Überschwemmung AndreasEngelhardt@AndreasEngelhardt.de |
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